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Freilegung verlagerter Zähne

Wenn Zähne im Kieferknochen verbleiben oder schräg angelegt sind und deshalb schief herauswachsen würden, ist im Zusammenhang mit einer kieferorthopädischen Behandlung eine Freilegung erforderlich.

Dazu wird darüber liegendes Weichgewebe und eventuell ein wenig Kieferknochen entnommen. Anschließend können diese retinierten Zähne durch die Kieferorthopädie in den Zahnbogen eingegliedert werden. Oft handelt es sich dabei um Eckzähne. Sie haben in der Regel eine gute Chance, gesund und in richtiger Zahnstellung integriert zu werden.

Die Freilegung kann ebenfalls dazu dienen, Entzündungen oder die Entstehung von Geschwulsten zu vermeiden.

Sie haben Fragen zur Freilegung von Zähnen? Wir beraten Sie gern, sprechen Sie uns an.