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Die Behandlungsdauer ist abhängig von der jeweiligen Diagnose. Sie kann von einigen Minuten bis zur mehreren Stunden andauern.

Die Sedierung (Dämmerschlaf) wird von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Privatversicherte Patienten können die Rechnung bei Ihrer Versicherung einreichen

Ja, alle Operationen können auch in Vollnarkose durchgeführt werden. Unsere Anästhesisten werden Sie in einem Vorgespräch über die Möglichkeiten einer Vollnarkose Informieren. Die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse ist allerdings nur in Ausnahmefällen möglich. Im Vorgespräch werden wir dies für Ihre individuelle Situation besprechen.

Dies hängt von durchgeführten Eingriff und der dafür notwendigen Anästhesietiefe ab, meist 2-3 Stunden. Daher ist es sinnvoll vor Eingriffen in Lokalanästhesie noch eine Mahlzeit zu sich zu nehmen.

Neben der Sedierung und der Vollnarkose ist bei kürzeren Eingriffen eine Lachgassedierung möglich. Diese ist für Erwachsene und Kinder geeignet und gehört in vielen Ländern seit Langem zum zahnärztlichen Alltag.

» Mehr über Narkose, Dämmerschlaf und Lachgas

Die Schwellung hält etwa 3- 4 Tage nach dem Eingriff an. Durch regelmässiges Kühlen kann eine übermässige Schwellung vermieden werden.

Nach dem Eingriff bekommen Sie ein Rezept für ein Schmerzmittel. In der Regel sind postoperative Schmerzen bei regelmässiger und vor allem frühzeitiger Einnahme des verordneten Schmerzmittels gut zu behandeln.

Essen Sie erst wieder etwas, wenn Sie wieder Gefühl an der behandelten Stelle haben.

Lassen Sie sich nach einem operativen Eingriff abholen. Erst wenn Ihre volle Fahrtüchtigkeit wieder hergestellt ist, dürfen Sie wieder Auto fahren. Bei Eingriffen in Sedierung oder Vollnarkose muss Sie eine Begleitperson in der Praxis abholen, Sie sind 24h nicht fahrtüchtig.

Nach einem operativen Eingriff sollten Sie die erste Zeit keine körperlichen Anstrengungen unternehmen (Nachblutungsgefahr). Wir empfehlen je nach Art des durchgeführten Eingriffs eine Woche auf Sport, Sauna oder körperliche Anstrengungen zu verzichten.

Die Arbeitsfähigkeit kommt auf den Umfang bzw. die Dauer des Eingriffs an, ggf. werden Sie nach dem Eingriff krankgeschrieben.